Verkehrsrecht Siegen
Wer mit dem Wort „Verkehrsrecht“ konfrontiert wird, denkt meist unmittelbar an die Erfahrungen aus der Fahrschule in Siegen oder anderorts und somit an die Straßenverkehrsordnung (StvO). Auch werden die meisten Personen, der sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahrens zur Wehr setzten möchten, nach einem Anwalt für Verkehrsrecht Ausschau halten. Sicher ist man hier bereits auf der richtigen Spur. Allerdings handelt es sich dabei genau genommen um unterschiedliche Rechtsgebiete. Die Teilbereiche des Verkehrsrechts in Siegen setzen sich aus verschiedenen Bereichen zusammen. Diese sind das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und das Versicherungsrecht. Nicht nur die Bezeichnungen machen einen Unterschied aus, sondern auch der Umstand, dass es sich um zivilrechtliche und/oder strafrechtliche Tatbestände und deren Bedingungen handeln kann.
Für wen gilt das Verkehrsrecht in Siegen?
Von den umfangreichen Teilgebieten ausgehend, könnte man grundsätzlich sagen, dass sich das Verkehrsrecht in Siegen an alle Personen richtet, die sich im öffentlichen Raum bewegen. Dies können Fußgänger sein, der Fahrradfahrer, eine Busfahrerin oder jeder andere Verkehrsteilnehmer, der somit dem Verkehrsrecht unterliegt. Natürlich muss im Einzelfall differenziert werden, wer sich wann und wo aufgehalten hat oder mittels welchem Transportmittel sie oder er unterwegs war, falls es zu Problemen oder gar strafrechtlicher Verfolgung in Siegen kommt. Das Verkehrsrecht muss selbstverständlich das Alter der Personen berücksichtigen, ihre Einsichtsfähigkeit, ihre Erfahrungen, ob sie gewerblich oder privat gehandelt haben. Eine Unterscheidung zwischen Vorsatz, Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit wird nötig sein, um dem Verkehrsrecht Genüge zu tun. Die Frage muss geklärt werden, ob eventuell erforderliche Erlaubnisse in Siegen eingeholt wurden oder bereits bestanden haben. Innerhalb des Verkehrsrechts kann es also darum gehen, ob jemand in alkoholisiertem Zustand am Steuer saß. Oder ob die Betriebserlaubnis eines Beförderungsmittels in Siegen bereits erloschen war. Es kann sich aber auch um Fragen von Versicherungsbetrug oder um Straftaten unter Zuhilfenahme eines Fahrzeuges in Siegen handeln. Somit gilt das Verkehrsrecht in Siegen nicht nur für fast jede Person, sondern nahezu jeder kann davon betroffen sein.
Wer setzt das Verkehrsrecht in Siegen um?
Gesetze werden in Siegen und anderswo in Deutschland mittels der Gewaltenteilung von Legislative, Judikative und Exekutive realisiert und umgesetzt. In Sachen Verkehrsrecht werden Bürger vermutlich überwiegend mit der Exekutive (z. B. Polizei, Ordnungsamt) in Kontakt kommen. Wer bereits länger im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, hat sicher bereits einige Erfahrungen mit »Strafzetteln«, »Blitzern« und Co. gesammelt. Aber auch das Ummelden des eigenen Fahrzeuges bei einem Umzug oder die Zulassung eines Wohnwagens wird vom Verkehrsrecht und den ausführenden Behörden tangiert.
Gibt es besondere Regelungen für das Verkehrsrecht in Siegen?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rechtsverordnung, die im gesamten Bundesgebiet für alle Verkehrsteilnehmer bindend ist. Sie ist also Bundessache. Dies bedeutet, dass Bundesländer, Städte und Gemeinde keine eigenen Vorschriften in ihrem Hoheitsgebiet erlassen können, sondern sich jeder Bürger des Landes überall an die gleichen Vorschriften zu halten hat. Eine andere Entscheidung wäre fatal, da dies zu schweren Unglücken mit Todesfällen führen könnte. Aus gleichem Grund gilt dies auch für die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die anderen Gesetze und Verordnungen, die in Siegen und überall im Land zum Verkehrsrecht gehören. Allerdings gibt es auch Angelegenheiten, die die einzelnen Bundesländer als sogenannte Ländersache selbst entscheiden können. Dazu zählt zum Beispiel das Mindestalter für die Zulassung zum Moped-Schein.
Wofür benötigt man überhaupt ein umfangreiches Verkehrsrecht in Siegen und anderen Gebieten?
Das Verkehrsrecht ist ein überaus komplexes Konstrukt, welches viele Eventualitäten und Bereiche abdeckt. Da nahezu jeder Bürger des Landes mittelbar und unmittelbar davon betroffen ist, sind möglichst einheitliche Vorgehensweisen, Ge- und Verbote in ganz Deutschland existenziell. In einem hoch industrialisierten Land, welches nicht nur weltweit bekannt im Autobau ist, findet auch permanent Individual- und Güterverkehr statt. In Großstädten leben Millionen von Menschen zusammen, die sich auf irgendeine Art und Weise täglich fortbewegen. Würde man das alltägliche Verhalten dem Rechtsempfinden des Einzelnen überlassen, wäre Chaos, nicht nur in Siegen und anderen Städten, vorprogrammiert. Vermutlich würde über kurz oder lang die Güterversorgung nicht mehr richtig klappen und im Alltag käme es zu vielen Verletzungen oder sogar Todesfällen. Ohne das Verkehrsvertragsrecht oder das Verkehrshaftungsgesetz wären zusätzlich schwere Vermögensschäden vorprogrammiert.
Was sollte jeder über das Verkehrsrecht, nicht nur in Siegen, wissen?
Vielleicht sollte man sich auch als erfahrener Verkehrsteilnehmer ab und zu § 1 der Straßenverkehrsordnung ins Gedächtnis rufen. Dieser besagt:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das Verkehrsrecht erfährt in seinen Teilen immer wieder Veränderungen. Viele davon betreffen Autofahrer. Zum einen muss der alte Führerschein (grau oder rosa) für bestimmte Jahrgänge nun umgetauscht werden. Neue Fahrerassistenz-Systeme werden gefordert und zwei medizinische Schutzmasken sind in jedem Auto-Verbandskasten Pflicht. Grundsätzlich ändert sich der sogenannte Bußgeldkatalog regelmäßig und Reisende sollten sich über Neuerungen von Verkehrsvorschriften im Ausland fortlaufend informieren.
Was geschieht, wenn man sich in Siegen nicht ans Verkehrsrecht hält?
In Siegen und anderenorts werden Verstöße gegen das Verkehrsrecht natürlich geahndet. Dabei ist das Instrumentarium der Judikative nicht unerheblich. Die Sanktionen reichen, nicht nur in Siegen, von Mahnungen über Bußgeldzahlungen bis zu erheblichen Geldstrafen oder Haftstrafen mit und ohne Bewährung. Die Höhe der Strafen richtet sich nach dem Rechtsgebiet, in dem man sich bewegt (Strafrecht oder Zivilrecht) und natürlich dem Schaden, der durch das eigene Verschulden oder Unterlassen entstanden ist. Auch der Führerscheinzug ist möglich. Wird einem Beschuldigten die charakterliche Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges komplett abgesprochen, kann diese harte Maßnahme in schweren Fällen sogar dauerhaft greifen.