Nachehelicher Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt – Wie lange dauert die Unterhaltspflicht?

 

Lassen Sie sich in Siegen von Ihrem Ehepartner scheiden, ist ein nachehelicher Unterhalt für Sie verpflichtet, wenn Ihr ehemaliger Partner bedürftig ist.

Wie lange muss ein nachehelicher Unterhalt in Siegen gewährt werden?

Diese Frage kann Ihnen niemand exakt beantworten. Gehört ein nachehelicher Unterhalt zu Ihren monatlichen Ausgaben, hängt die der Dauer Zahlungen von der Bedürftigkeit Ihres Expartners ab. Der Gesetzgeber hat die Punkte hervorgeben, die eine Bedürftigkeit bei Ihrem Expartner vermuten lassen. Sind diese erfüllt, gehört ein nachehelicher Unterhalt zu den Verpflichtungen, die Sie gegenüber dem Expartner zu erfüllen haben.

Nachehelicher Unterhalt in Siegen – die Rechtslage ab 2013

Im Jahr 2013 wurde das Unterhaltsrecht grundlegend reformiert. Die neuen gesetzlichen Regelungen finden für Sie Anwendung, wenn nacheheliche Unterhaltszahlungen von Ihnen zu leisten sind. Den Grundsatz, dass jeder Mensch sein Leben eigenverantwortlich übernimmt, rührte der Gesetzgeber aber nicht an. Dies bedeutet, dass ein nachehelicher Unterhalt grundsätzlich die Ausnahme bleibt. Ein nachehelicher Unterhalt in Siegen kann von Ihrem Expartner nur beansprucht werden, wenn er oder sie nicht dazu in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Konkrete Ansatzpunkte sind z. B. eine länger andauernde Krankheit, die Betreuung der Kinder oder eine nicht vorübergehende Arbeitslosigkeit.

Nachehelicher Unterhalt in Siegen – was bringt eine Unterhaltsregelung?

Als bedürftiger Teil einer ehelichen Partnerschaft sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung festlegen, indem alle Aspekte festgelegt werden, die ein nachehelicher Unterhalt in Siegen beinhaltet. Diese Vereinbarung können Sie vor oder während der Ehe treffen.

Zeichnet sich eine Scheidung ab, ist es ratsam, die Vereinbarung, die eine nacheheliche Unterhaltsregelung in Siegen regeln soll, im Zusammenhang mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

Denken Sie nicht daran, könnte es zum Streit kommen, wenn Sie nach der Trennung davon ausgehen, dass für Ihren Partner ein nachehelicher Unterhalt in Siegen Pflicht ist.

Können wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung stellen, erklären wir Ihnen gerne, welche Folgen zu beachten sind, wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen.

Nachehelicher Unterhalt: Definition, Voraussetzungen und Unterhaltstatbestände

 

Nach einer Trennung hat ein unterhaltsberechtigter Ehepartner in Siegen unter Umständen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Lesen Sie hier, was nachehelicher Unterhalt bedeutet und welche Unterhaltsbestände in Siegen erfüllt sein müssen.

Nachehelicher Unterhalt: Was verbirgt sich dahinter?

Ein nachehelicher Unterhalt kann von dem unterhaltsberechtigten Ehepartner in Siegen beansprucht werden, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Ein nachehelicher Unterhalt grenzt sich vom Trennungsunterhalt ab. Dieser wird während des Trennungsjahres in Siegen gezahlt. Dies bedeutet, dass ein Ehegatte nicht unbedingt zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet werden kann, wenn er vorher auch Trennungsunterhalt geleistet hat. Ein nachehelicher Unterhalt kann nur beansprucht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Nachehelicher Unterhalt: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nachehelicher Unterhalt in Siegen kann nur beansprucht werden, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner nach der Scheidung nicht dazu in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

Nachehelicher Unterhalt: Welche Unterhaltsbestände führen dazu?

Damit ein Unterhalt nach der Ehe in Siegen beansprucht werden kann, müssen neben den Voraussetzungen auch die Unterhaltstatbestände erfüllt sein. Hiernach ist ein nachehelicher Unterhalt z. B. zu leisten, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner die Betreuung der gemeinsamen Kinder übernommen hat oder aufgrund seines Alters keine Perspektiven mehr auf dem Arbeitsmarkt hat.

Zu den weiteren Unterhaltstatbeständen, die den Anspruch auf einen nachehelichen Unterhalt begründen, gehören auch die psychischen Erkrankungen, die durch Drogen oder Alkohol ausgelöst wurden. Hier ist der Unterhaltstatbestand aber erst erfüllt, wenn der unterhaltsberechtigte Person zu einer entsprechenden Therapie bereit ist.

Eine dauernde Erwerbslosigkeit löst keinen nachehelichen Unterhalt in Siegen aus. Weist der unterhaltsberechtigte Ehepartner jedoch nach, dass er unverschuldet in diese Situation geraten ist, müssen die Voraussetzungen geprüft werden, die für den Scheidungsunterhalt gelten.

Möchten Sie wissen, ob in Ihrem Fall der Anspruch auf Unterhalt berechtigt ist oder wie Sie sich als unterhaltsverpflichteter Ehepartner in Siegen gegen die Durchsetzung des Anspruchs zur Wehr setzen können, unterstützen wir Sie gerne.