Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt: Das sollten Sie wissen

 

Trennungsunterhalt: Das sollten Sie wissen
Bei Scheidungen müssen viele schwierige Entscheidungen getroffen werden. Schwierig wird es besonders immer dann, wenn ein Partner für die finanzielle Sicherheit der Familie verantwortlich war. Bei einer Scheidung ist der besser verdienende Partner dazu verpflichtet, für den Unterhalt des Partners in Zeiten der Trennung zu sorgen. Dieser Ehegattenunterhalt ist für die Dauer der Trennungszeit zwischen Trennung und Scheidung gezahlt. Der Trennungsunterhalt muss dabei vom nachehelichen Unterhalt, welcher nach der Scheidung gezahlt wird, unterschieden werden.

Wann besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt wird dann notwendig, wenn nicht beide Partner gleichermaßen zur finanziellen Absicherung der Familie beigetragen haben. Häufig ist es die Frau, welche aufgrund der Kindererziehung oder aus anderen Gründen ihre Karriere zurückgestellt hat und somit deutlich weniger verdient, als der männliche Partner. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt entsteht, wenn das Ehepaar die Ehe dauerhaft beenden und die häusliche Gemeinschaft auflösen. In der Regel geschieht dies durch den Auszug eines Partners. Wichtig ist es den Partner frühzeitig zur Auskunft über die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse aufzufordern und die Zahlung des Trennungsunterhalts einzufordern. Denn die Ansprüche werden erst ab der Aufforderung zur Zahlung gültig. Wir als Ihr Anwalt in Siegen helfen Ihnen, diese Formalia zeitnah zu erfüllen und somit für Ihre Ansprüche auf Trennungsunterhalt zu kämpfen.

Muss der Partner immer Trennungsunterhalt zahlen?
Ob der Partner und in welcher Höhe der Partner den Trennungsunterhalt zahlen muss, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Unter anderem spielen die wirtschaftlichen Verhältnisse eine wichtige Rolle. Denn der Lebensunterhalt des Partners darf nicht durch die Zahlung des Unterhalts gefährdet werden. Es gelten auch hier die Selbstbehaltsgrenzen aus der Düsseldorfer Tabelle. Der Anspruch auf den Trennungsunterhalt besteht zwischen der eigentlichen Trennung und der rechtskräftigen Scheidung. Wir als Ihre Anwälte in Siegen beraten Sie gerne umfassend und helfen bei Fragen rund um den Trennungsunterhalt zuverlässig und kompetent.