Scheidungsvereinbarungen Siegen
Die Scheidung ist immer eine traurige und mit starken Emotionen verbundene Angelegenheit. Ein Partner bleibt enttäuscht und zutiefst gekränkt zurück. Trotz aller Emotionen und Gefühle in diesem Zeitraum ist es wichtig, dass Sie an die Scheidungsvereinbarungen denken und sich diesbezüglich an einen Fachmann in Siegen wenden. Vereinbarungen sind im Sorgerecht, aber auch im Ehegattenunterhalt und im Zugewinn- sowie im Versorgungsausgleich wichtig. In diesen Bereichen benötigen Sie einen rechtskompetenten und erfahrenen Beistand, der Ihre Scheidungsvereinbarungen mit Ihnen gemeinsam vereinbart und klare Regelungen schafft. Bei jeder Scheidung und den sich daraus ergebenden Scheidungsvereinbarungen gilt das Trennungsjahr, das bis auf Ausnahmefälle eingehalten werden muss. Die Vereinbarung selbst beinhaltet verschiedene Regelungen, in denen einige Punkte bedeutsam sind.
Die wichtigsten Punkte in Scheidungsvereinbarungen – Ihr Rechtsanwalt in Siegen informiert
Ihre Scheidung ist beschlossen, sie haben das Trennungsjahr absolviert oder befinden sich mitten in diesem Zeitraum. Nun stehen Sie vor einigen Herausforderungen, die mit der Trennung von Ihrem ehemaligen Ehepartner in Siegen einhergehen. Ohne einen Rechtsanwalt ist eine Einigung ohne Streitigkeiten kaum möglich. Daher empfehlen wir Ihnen, sich in Siegen auf unsere Kanzlei zu berufen und dem Thema Scheidungsvereinbarungen die notwendige Bedeutung beizumessen. Neben individuellen und außer der Reihe treffbaren Scheidungsvereinbarungen empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich bindend in jedem Fall in folgenden Punkten zu einigen.
> Ehegattenunterhalt
> Zugewinnausgleich
> Sorgerecht
> Versorgungsausgleich
Bei den meisten Scheidungen und somit auch in fast allen Scheidungsvereinbarungen in Siegen spielt der Ehegattenausgleich eine übergeordnete Rolle. Wenn Sie als Empfangsberechtigter auf die weitere Unterstützung des ehemaligen Partners verzichten oder diese nur für einen kurzen Zeitraum in Anspruch nehmen möchten, können Sie Ihren Wunsch in den Scheidungsvereinbarungen schriftlich fixieren. Damit der Unterhalt wirksam wird, müssen bestimmte Basics eingehalten werden. Eine anwaltliche Beratung in Siegen beugt Problemen vor und kann Sie in der Ehegattenunterhaltsvereinbarung unterstützen.
Ein weiterer wichtiger Punkt und daher Bestandteil in allen Scheidungsvereinbarungen ist der Zugewinnausgleich. Der im Zeitraum der Ehe beim Vermögenszuwachs besser begüterte Ehepartner muss laut Gesetzgeber einen hälftigen Ausgleich zahlen. Zugrunde gelegt wird das Anfangsvermögen, das von beiden Partnern in die Ehe eingebracht wurde.
Der wohl wichtigste und am hitzigsten diskutierte Punkt in Scheidungsvereinbarungen ist nicht nur in Siegen das Sorgerecht. Gemeinsame, nicht volljährige Kinder dürfen durch die Scheidung nicht benachteiligt werden und haben ein Recht darauf, beide Elternteile zu sehen und den Kontakt aufrecht zu erhalten. Die entsprechende Vereinbarung wird rechtssicher und in allen Punkten am besten direkt beim Anwalt in Siegen getroffen und in den Scheidungsvereinbarungen festgehalten.
Bei Scheidungen jüngerer Paare ist der Versorgungsausgleich oftmals nicht der erste Gedanke. Doch wir raten Ihnen, sich mit diesem Punkt zu beschäftigen und Ihre Rentenansprüche anwaltlich in Siegen aufrechnen zu lassen. Denn der Versorgungsausgleich gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle in der Ehe angesammelten Beiträge hälftig zwischen Ihnen aufgeteilt werden. Als erziehende und dem Beruf ferngebliebene Mutter haben Sie durch den Versorgungsausgleich keinen Rentennachteil.
Unsere erfahrene Kanzlei in Siegen ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Scheidungsvereinbarungen treffen oder eine Beratung diesbezüglich in Anspruch nehmen möchten. Die hier angesprochenen Punkte sind nur einige der wichtigen Beispiele, die in einer Vereinbarung für den Zeitraum nach der Ehe von nicht zu unterschätzender Bedeutung sind.