Scheidungen Siegen
Gültigkeit einer Scheidung:
Nach dem deutschen Gesetzt gibt es genaue Vorlagen, ab wann eine Ehe als gescheitert gilt und somit eine Scheidung rechtens sein kann. Dabei wird zunächst einmal unterschieden, ob beide Ehegatten der Scheidung zustimmen oder nur einer.
Im ersten Fall müssen beide mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, also das so genannte Trennungsjahr absolviert haben. Stimmt einer der Ehegatten der Scheidung nicht zu, so verlängert sich die Trennungszeit auf drei Jahre.
wichtig dabei anzumerken ist, dass nicht unbedingt eine räumliche Trennung vorliegen muss. Vor dem Gesetz liegt selbst dann getrenntes Leben vor, wenn die Ehegatten sich noch eine Wohnung bzw. ein Haus teilen. Sie müssen in räumlich getrennten Bereichen leben, also sich z.B. nicht mehr das Schlafzimmer teilen, und keine Gemeinsamkeiten in den Lebensbereichen teilen. Dies beinhaltet z.B. getrenntes einkaufen, kochen oder die Finanzverwaltung.
Dabei dürfen Versöhnungsversuche aber unternommen werden, in denen man wieder gemeinsam lebt – diese Zeit darf aber nicht insgesamt 3 Monate überschreiten.
Geänderte Trennungszeit bei Scheidungen
Natürlich gibt es für diese Regeln Ausnahmen, wenn gewisse Härtefälle vorliegen. Wurde die Scheidung angemeldet, weil ein Partner unter häuslicher Gewalt leidet, so kann entschieden werden, dass die Trennungszeit ausgesetzt wird.
Es kann aber auch dazu kommen, dass ein Gericht einer Scheidung nicht zustimmen wird. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen notwendig. So kann z.B. entschieden werden, dass die Scheidung auf Grund der vorliegen Umstände (z.B. ein Partner schwer krank), den Kindern nicht zumutbar ist.
Selbst, wenn die Trennungszeit überstanden ist, müssen noch die Scheidungsfolgesachen bearbeitet werden. So muss überprüft werden, ob Unterhalt gezahlt werden muss, wer Sorgerecht über die Kinder erhält usw.
Gerne unterstützt unsere Anwaltskanzlei aus Siegen Sie bei allen Fragen zu Scheidungen.