nicht eheliche Lebensgemeinschaft Siegen

nicht eheliche Lebensgemeinschaft Siegen

 

Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft hat sich als Form sehr stark durchgesetzt. Viele Paare erachten den Schritt zu heiraten nicht als sinnvoll und wählen darum die Form der nicht-ehelichen Gemeinschaft. Wenn Sie im schönen Siegen leben und diese Form auf Ihr Leben zutrifft, haben Sie sich sicher schon überlegt, ob und wenn ja, welche Pflichten und Rechte auch Ihre Form zu leben in sich birgt. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie planen, eine Immobilie zu kaufen oder wenn Kinder in Ihrer Gemeinschaft vorhanden sind. Wie schließen Sie einen Vertrag beim Erwerb der Immobilie ab, soll der Partner Miteigentümer sein? In punkto Kinder: Sind diese den ehelich geborenen Kindern gleichgestellt?

Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft, ob in Siegen oder an einem anderen Ort, mag auf den ersten Blick relativ locker und unverbindlich erscheinen. Aber schon beim Status des Zusammenlebens zeigt sich, dass sie sehr wohl verbindlich ist. Sollten Sie zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, ist Ihr Partner einem Ehemann oder einer Ehefrau gleichgestellt. Das heißt, auch das Gehalt des Partners wird mit verrechnet. Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft bietet aber auch Rechte, die Sie kennen sollten. Ihr Berater in Siegen zeigt Ihnen auf, wo Sie auch als nicht verheiratetes Paar Rechte haben. Oftmals sind diese unbekannt, so entgehen Ihnen vielleicht manche Vorzüge und finanzielle Unterstützung. Das soll nicht sein.

Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist nicht nur in Siegen oft die Form der Wahl, wenn man bereits eine Ehe hinter sich hat. Der Gedanke dahinter ist vielleicht, dass es nicht „ernst“ werden soll. Das ist oft auch sinnvoll und gut für die nicht eheliche Lebensgemeinschaft, dass nicht gleich wieder Druck und Pflichten Einzug halten. In Siegen können Sie alles über die nicht eheliche Lebensgemeinschaft erfahren, was anders daran ist, was ähnich ener Ehe ist. Kontaktieren Sie Ihren Fachanwalt in Siegen, der Tipps hat.