Medizinrecht/Arzthaftungsrecht Siegen
Als Arzt oder Ärztin in Siegen laufen Sie permanent Gefahr, zum Beispiel eines Behandlungsfehlers beschuldigt zu werden. Das hat nichts damit zu tun, dass Sie ein schlechter Arzt sind, bzw. etwas falsch gemacht haben. Schon aus der Natur der Sache heraus können beim Patienten nach jeder medizinischen Versorgung bzw. jedem Aufenthalt im Krankenhaus in Siegen unvorhergesehene Komplikationen auftreten. Viele Betroffene nehmen sich dann in Siegen einen Fachanwalt für Medizinrecht, um Schadenersatzforderungen nach dem Arzthaftungsrecht einzuklagen. Auch Ihnen wäre anzuraten, einen Fachanwalt für Medizinrecht zurate zu ziehen. Dieser prüft gründlich Ihr Arzthaftungsrecht und wehrt gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche ab. Außerdem steht er Ihnen ebenso in Fragen des Vertragsrechtes, des Gebührenrechtes und andern arztrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.
Umgekehrt gilt natürlich auch für Sie als Patient in Siegen: Fühlen Sie sich nach einer ärztlichen Behandlung oder einem stationären Aufenthalt falsch behandelt oder tragen Schäden davon, beauftragen Sie mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen einen Anwalt für Medizinrecht. Gemäß dem Arzthaftungsrecht kann er Ihnen sagen, wie Sie sich verhalten sollen und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Selbstverständlich wird er Sie auch vor Gericht in Siegen vertreten, wenn es darum geht, Ihre Forderungen gemäß dem Arzthaftungsrecht durchzusetzen. Insbesondere trifft das auf solche Bereiche zu wie:
– ambulante sowie klinische Behandlungsfehler,
– fehlerhafte Aufklärung,
– Geburtsschäden,
– Krankheiten, hervorgerufen durch mangelnde Hygiene im Krankenhaus u. a.