Lebenspartnerschaft
Im Sommer 2001 trat das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft in Kraft. Sie war für zwei Personen des gleichen Geschlechts vorgesehen und damals die einzige Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland, ihre Beziehung rechtlich hieb- und stichfest zu machen. Das Konzept kam von Anfang an sehr gut an: Schon 2015 lebten deutschlandweit mehr als 40.000 Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Doch dann wurde im Herbst 2017 das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ eingeführt. Seitdem ist es Paaren gleichen Geschlechts möglich, eine reguläre zivilrechtliche Ehe einzugehen. Die Begründung einer neuen Lebenspartnerschaft ist seither aber nicht mehr vorgesehen. Dennoch leben natürlich nach wie vor viele Paare in einer Lebenspartnerschaft. Möchte sich ein Paar trennen, kommt es nicht wie bei einer Ehe zu einer Scheidung, sondern zur Aufhebung. Die Voraussetzungen für eine solche Aufhebung ähneln aber stark denen für eine Scheidung und sind in § 15 Abs. 1 LpartG verankert. Auch hier gibt es also ein Trennungsjahr. Eine Aufhebung ohne diese Frist ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Zuständig ist in jedem Fall das örtliche Familiengericht. Sie haben Fragen zu diesem Thema, benötigen rechtlichen Rat, weil es vielleicht Unklarheiten beim Zugewinnausgleich, dem Versorgungsausgleich oder beim Unterhalt gibt? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und überprüfe für Sie den Sachverhalt.
Sie leben in einer Lebenspartnerschaft?
Ich bin mit Expertise und Erfahrung für Sie da! Genau wie bei einer Scheidung ist auch bei der Aufhebung der Lebenspartnerschaft ein Anwalt erforderlich. Sind sich beide Parteien bis ins Detail einig, kann sich auch ein gemeinsamer Anwalt „geteilt“ werden. Das funktioniert aber nicht, wenn bei dem einen oder anderen Aspekt Uneinigkeit herrscht, denn ein Anwalt kann immer nur die Interessen eines Mandanten wahrnehmen. Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an mich, wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen oder einfach nur Informationen zur Gesetzeslage bei einer Lebenspartnerschaft brauchen. Ich nehme mir gerne für Sie Zeit!