Betreuungsrecht
Es gibt Situationen im Leben, die alles verändern! Wie ein Unfall oder eine Krankheit. Dann ist ein Alltag ohne externe Unterstützung oftmals nicht mehr möglich. Für manche Menschen kann dann eine rechtliche Betreuung notwendig sein. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Das Betreuungsrecht im BGB regelt, wann und für wen eine rechtliche Betreuung infrage kommt. Ein Antrag auf Betreuung kann von Amts wegen oder selbst beim Betreuungsgericht erfolgen. Allerdings bekommt der Betroffene nur für die Bereiche einen rechtlichen Betreuer zugewiesen, welche er nicht mehr selbstständig erledigen kann.
Rechtliche Betreuung oder Vormundschaft?
Andere Menschen dagegen sind bereits von Geburt an auf Hilfe angewiesen. Eine Vormundschaft richtet sich an Minderjährige. Der Vormund übernimmt das Sorgerecht für ein Kind, wenn die Eltern nicht dazu in der Lage sind. Erwachsene dagegen erhalten nach dem Betreuungsrecht einen rechtlichen Betreuer. Dieser kann beispielsweise nur für bestimmte Bereiche zuständig sein, wie die medizinische Versorgung oder finanzielle Angelegenheiten.
Ihre Expertin für das Betreuungsrecht
Frau Bettina Pheiffer-Gilbert ist Ihre Ansprechpartnerin in Sachen rechtliche Betreuung. Sie steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite und berät über die richtige Vorgehensweise. Das Betreuungsrecht regelt auch einige Vorsorgemaßnahmen. Diese können Sie bereits vor dem Eintreten einer Veränderung wie einer Krankheit oder einem Unfall abschließen. Dazu zählen:
– Die Vorsorgevollmacht sowie
– die Betreuungsverfügung.
Betreuungsrecht: Verschiedene Optionen
Wir beraten Sie in unserer Praxis gerne zu Ihren Möglichkeiten. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, welche Vertrauensperson im Ernstfall für Sie die Rechtsgeschäfte abschließt. Die Betreuungsverfügung ist eine Alternative zur Vorsorgevollmacht. Hier schlagen Sie dem Betreuungsgericht eine Person vor, die bei einer Veränderung in Ihrem Leben die Rechtsgeschäfte übernimmt. Das Betreuungsgericht hat so die Möglichkeit, den rechtlichen Betreuer besser zu kontrollieren. Dieser muss dann ein bestimmtes Vorgehen erst durch das Gericht absegnen lassen.