Ehevertrag

Ehevertrag

 

Der Ehevertrag: Lieber von Anfang an einen Anwalt zurate ziehen

Immer mehr angehende Paare setzen vor der Heirat oder auch später einen Ehevertrag auf. Er regelt die finanziellen Angelegenheiten, falls es irgendwann doch zu einer Scheidung kommt. Dazu gehören insbesondere die Bereiche Gütertrennung beziehungsweise Zugewinngemeinschaft sowie Unterhalt und Versorgungsausgleich. Es können aber auch viele weitere Dinge in den Ehevertrag aufgenommen werden. Oft entscheiden sich Paare mit besonders ungleichen Vermögensverhältnissen für diese Regelung: Wenn also beispielsweise ein Partner besonders vermögend ist und/oder ein Unternehmen besitzt. Grundsätzlich kann der Ehevertrag auf Wunsch und bei Bedarf aber von jedem Ehepaar aufgesetzt werden. Es gilt zwar Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass der Inhalt individuell gestaltet werden kann, einseitige Benachteiligungen und sitten- beziehungsweise gesetzeswidrige Vereinbarungen sind jedoch nicht zulässig. Durch sie würde der Ehevertrag nichtig werden. Natürlich muss er auch von beiden Partnern freiwillig und in Einvernehmen unterschrieben werden. Damit es im Falle einer Trennung oder Scheidung nicht zu einer bösen Überraschung kommt, sollte der Ehevertrag mit anwaltlicher Hilfe aufgesetzt werden. So stellen Paare sicher, dass keiner benachteiligt wird und der Vertrag seine volle Gültigkeit besitzt.

Lassen Sie sich von mir zum Thema Ehevertrag beraten
Schon seit 1996 stehe ich meinen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Unter anderem habe ich mich auf die Bereiche Familienrecht und Eherecht spezialisiert, das heißt, Sie profitieren bei mir gleichermaßen von einer langjährigen Erfahrung sowie einer maximalen Expertise. Ich berate Sie zum Thema Ehevertrag, unterstütze Sie bei der rechtskonformen Gestaltung und kläre mit Ihnen gemeinsam eventuelle Fragen und/oder Unklarheiten. Das verschafft beiden Partnern ein Gefühl der Sicherheit und verhindert Missverständnisse. Ich setze mich gerne mit Ihnen zusammen, um alle relevanten Details ausführlich zu besprechen und zu klären. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit meiner Kanzlei und kommen Sie vorbei: Damit Ihr Ehevertrag im Falle eines Falles zur Anwendung kommen kann.