Unterhaltsrecht in Siegen
Wenn Menschen in direkter Linie miteinander verwandt sind, sind sie zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Ein Unterhaltsrecht besteht deshalb sowohl für Kinder gegenüber den Eltern als auch umgekehrt. Dies gilt in Deutschland unabhängig davon, ob Sie in Siegen, Köln oder Rostock leben. Unterhaltsrecht ist Bundesrecht. Ein Unterhaltsrecht kann sich aber auch dadurch ergeben, dass Sie in Siegen oder auch im Umland von Siegen wohnen und eine Ehe eingegangen sind. Denn auch unter Ehepartnern gilt ein gegenseitiges Unterhaltsrecht. Während der Ehe stellt das Unterhaltsrecht in der Regel kein Problem dar, da die meisten Ehepaare gemeinsam wirtschaften. Zum Problem wird das Unterhaltsrecht jedoch meist dann, wenn die Scheidung der Ehe vor dem Amtsgericht Siegen ansteht. Noch größer wird dieses Problem, wenn das Amtsgericht Siegen außerdem über das Unterhaltsrecht der gemeinsamen Kinder befinden muss.
Nehmen wir an, dass die Eheleute, die das Amtsgericht Siegen angerufen haben, zwei gemeinsame Kinder in Form einer Tochter von 6 und eines Sohns von 3 Jahren haben. Nach der Trennung verbleiben die Kinder bei einem Elternteil. Dieser Elternteil leistet den so genannten Naturalunterhalt. Dies bedeutet, dass der betroffene Elternteil sich direkt um die Kinder kümmert. Damit die Kinder auch gegenüber dem anderen Elternteil zu ihrem Unterhaltsrecht kommen, gibt es außerdem den Barunterhalt. Das Amtsgericht Siegen wird daher im Rahmen seiner Entscheidung zum Unterhaltsrecht eine bestimmte Summe festlegen. Diese wird dann monatlich durch den zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil überwiesen.
Wie hoch dieser Betrag ist, ergibt sich aus der so genannten Düsseldorfer Tabelle. Bei dieser handelt es sich um kein Gesetz, sondern um richterliches Recht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf legt dabei jeweils fest, wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, wenn eine bestimmte Höhe von Einkommen zur Verfügung steht. Dies betrifft sowohl Kinder als auch Ehepartner. Für die anderen Gerichte, wie etwa auch das Amtsgericht Siegen, besteht keine gesetzliche Pflicht, sich nach diesen Vorgaben zu richten. Jedoch hält sich das Amtsgericht Siegen in Sachen Unterhaltsrecht aller Regel an die Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle. Denn sollte sich das Amtsgericht Siegen nicht an diese Werte halten, ist eine Berufung zum Oberlandesgericht München mehr als wahrscheinlich. Dort würde dann aller Voraussicht nach doch nach Düsseldorfer Tabelle verfahren, weshalb praktisch immer bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht Siegen die Düsseldorfer Tabelle zur Anwendung kommt.
Für Laien sind die Feinheiten beim Unterhaltsrecht kaum durchschaubar. Daher macht es, wenn Fragen zum Unterhaltsrechtbestehen, in jedem Fall Sinn, mindestens einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht wahrzunehmen. Dies ist insofern wichtig, als im Rahmen der Scheidung einer Ehe beim Unterhaltsrecht nicht abgewartet wird, bis die Scheidung rechtskräftig erfolgt ist. Hierfür ist in aller Regel mindestens ein Jahr der Trennung notwendig. Auch in dieser Zeit besteht jedoch ein Unterhaltsrecht. Daher müssen die entsprechenden Fragen schnell geklärt werden. Auch Jahre nach der Scheidung kann es beim Unterhalt immer wieder zu neuen Fragen kommen. Dies gilt etwa dann, wenn sich Veränderungen beim Lohn des Unterhaltspflichtigen ergeben haben oder wenn aus dessen neuer Beziehung weitere Kinder hervorgegangen sind.